Willkommen bei MainEngel
Mainengel ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, den Alltag mit einem sorgsamen Begleiter an Ihrer Seite zu meistern. Unsere AlltagsEngel setzen sich dafür ein, hilfsbedürftige Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen durch einfühlsame und individuelle Alltagsbegleitung zu unterstützen.
Unser Service
Team
Abrechnung & Finanzierung
Die Mainengel GmbH bietet Ihnen flexible und transparente Abrechnungsmodelle, um unsere Dienstleistungen auf bestmögliche Weise in Anspruch nehmen zu können. Wir legen großen Wert auf eine einfache und nachvollziehbare Kostenstruktur, damit Sie jederzeit den vollen Überblick behalten.
01
Entlastungsbetrag
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Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung, der gemäß § 45b SGB XI für unsere Dienstleistungen genutzt werden kann.
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Der Stundensatz für Leistungen, die über die Pflegekasse abgerechnet werden, beträgt 51 Euro. Zusätzlich fällt eine Anfahrtspauschale von 7,65 Euro pro Einsatz an.
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Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der abgerechneten Stunden, um die Abrechnung transparent und einfach nachzuvollziehen.
03
Verhinderungspflege
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Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen jährliches Budget nach § 39 SGB XI zur Verfügung
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Der Stundensatz für unsere Leistungen, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können, kann je nach Art und Umfang der Unterstützung variieren. Zusätzlich fällt pro Einsatz eine Anfahrtspauschale von 7,65 Euro an.
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Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der abgerechneten Stunden, um die Abrechnung transparent und einfach nachzuvollziehen.
02
Pflegesachleistungen
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Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich Pflegesachleistungen zur Verfügung, wovon 40% des Betrages gemäß § 45a SGB XI für unsere Dienstleistungen genutzt werden können.
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Der Stundensatz für Leistungen, die über die Pflegekasse abgerechnet werden, beträgt 51 Euro. Zusätzlich fällt eine Anfahrtspauschale von 7,65 Euro pro Einsatz an.
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Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der abgerechneten Stunden, um die Abrechnung transparent und einfach nachzuvollziehen.
04
Private Abrechnung
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Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, bieten wir die Möglichkeit der privaten Abrechnung.
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Der Stundensatz beträgt 51 Euro, zudem werden Kilo- meterkosten in Höhe von 0,50 Euro pro Kilometer berechnet. Der Gesamtumsatz der Rechnung ist umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr.16 UStG.
